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   LAG Hessen, 11.08.1994 - 3 Sa 822/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12231
LAG Hessen, 11.08.1994 - 3 Sa 822/93 (https://dejure.org/1994,12231)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.08.1994 - 3 Sa 822/93 (https://dejure.org/1994,12231)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. August 1994 - 3 Sa 822/93 (https://dejure.org/1994,12231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Rechtsverhältnisses im Sinne des § 256 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Zulässigkeit der Feststellung des Vergütungsanspruchs nach einer bestimmten Fallgruppe; Umfang des Direktionsrechtes eines Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes; Voraussetzungen für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 30.10.2012 - 12 Sa 212/12

    Eingruppierung einer Heilerziehungspflegerin in einer Werkstatt für behinderte

    Auch in der Vorläuferregelung wurde streng zwischen dem "Erziehungsdienst" und dem "handwerklichen Erziehungsdienst" unterschieden (vgl. BAG, Urt. v. 04.05.1994, 4 AZR 438/93, AP Nr. 177, §§ 22, 23 BAT 1975; Urt. v. 14.09.1994, 4 AZR 795/93, ZTR 1995, S. 170; Urt. v. 02.12 1998, 4 AZR 95/98, AP Nr. 260 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach dem Grundsatz, dass die Tarifauslegung zu einem sinnvollen Ergebnis führen soll, kann den Tarifvertragsparteien nicht unterstellt werden, dass sie ebenso wie in der Vergütungsordnung zum BAT Tarifgruppen geschaffen hätten, die letztlich keinen Anwendungsbereich haben (vgl. zu diesem Argument bereits BAG, Urt. v. 14.09.1994, 4 AZR 785/93, ZTR 1995, S. 170).

  • LAG Hessen, 15.08.2002 - 12 Sa 1242/00

    Wirksamkeit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

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  • LAG Hessen, 10.11.1996 - 9 Sa 745/96

    Eingruppierung: arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die Kammer beschließt sich auch in dieser Sache der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 04.05.1994 - 4 AZR 438/93 - AP Nr. 177 unter III 2 a; vom 14.09.1994 - 4 AZR 785/93 - ZTR 1995, 170; Hess. LAG Urteil vom 27.09.1994 - 9 Sa 124/94 - rechtskräftig) an.
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